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Bundesprogramm 2017 - 2020

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Bundesprogramm 2017 - 2020

„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ startet 2017

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt. Bereits in diesem Jahr werden in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn zusätzlichen Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt. Ein Interessenbekundungsverfahren für neue Mehrgenerationenhäuser ist für April 2016 geplant.
 

Bisherige Standorte möglichst erhalten

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und haben sich in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu unverzichtbaren Bestandteilen im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. Mehrgenerationenhäuser fördern das generationenübergreifende Miteinander und Engagement: Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen“, erklärte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek.
 Das Erfahrungswissen, das die Mehrgenerationenhäuser in ihrer Arbeit in den Kommunen als Instrumente unter anderem zur Ergänzung der sozialen Infrastruktur, zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte gesammelt haben, soll gesichert werden. Für das neue Bundesprogramm, das zunächst bis 2020 laufen soll, ist ein möglichst umfangreicher Erhalt der bisherigen Standorte und Trägerstrukturen beabsichtigt. Bewerbungen für eine Teilnahme am neuen Programm sind aber auch für neue Häuser möglich und erwünscht. Anträge können wie bisher kommunale und freie Träger stellen.
 Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des neuen Bundesprogramms und der Start des Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl der Mehrgenerationenhäuser sind für April 2016 geplant. Zum Auftakt des Interessenbekundungsverfahrens werden für die potenziellen Bewerber zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, am 20. April in Berlin und am 27. April in Frankfurt am Main.
 

Mehr Flexibilität für die inhaltliche Arbeit

Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruht auf den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung und der engen Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden. Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit, damit sie ihre Angebote noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten können und Kommunen stärken. Statt vier – wie im Aktionsprogramm II – wird es künftig nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können: die Bewältigung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Es werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung.
 

Stärkung der kommunalen Einbindung

Das neue Bundesprogramm zielt auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen. Dies soll neben der wie bisher im Aktionsprogramm II bereits erforderlichen Kofinanzierung von Kommune, Landkreis oder Land durch einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erfolgen. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die koordinierende Sozialraumplanung beinhalten. Ziel ist, dass die Kommunen die Mehrgenerationenhäuser in ihre Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Sozialraum einbinden.
 

Mehr Freiraum für Einsatz der Fördermittel

Unverändert zum Aktionsprogramm II bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro bestehen, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen. Die bisherige Vorgabe im Aktionsprogramm II, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquirieren können als Personalkosten.
 Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen, allerdings weniger unmittelbare fachliche Beratung für die Häuser selbst anbieten, sondern den regionalen Austausch stärker in den Vordergrund stellen.
 

Infoblatt_5_Schritte.pdf 0.1 MB Save_the_date_Infoveranstaltung.pdf 0.1 MB